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Elefantenrennen auf der Autobahn: Gefahr, Ärger und Sanktionen für LKW-Fahrer

Zwei LKW beim langsamen Überholmanöver auf der Autobahn mit stockendem Verkehr im Hintergrund – typische Szene für ein Elefantenrennen.

Elefantenrennen gehören zu den häufigsten Ärgernissen auf deutschen Autobahnen. Gemeint ist ein langsames Überholmanöver zwischen zwei LKW, das den Verkehr massiv behindert. Doch vielen Fahrern ist nicht bewusst: Solche Manöver sind nicht nur ärgerlich – sie sind auch verboten und ziehen Sanktionen nach sich.

Warum Elefantenrennen auf der Autobahn gefährlich sind

Wenn ein LKW einen anderen mit nur wenigen Stundenkilometern mehr überholt, kann der Überholvorgang mehrere Minuten dauern. In dieser Zeit blockiert der LKW die Überholspur – oft kilometerweit. Der Verkehr staut sich, Autofahrer werden ungeduldig, und das Risiko für gefährliche Ausweichmanöver steigt.


Was ist ein Elefantenrennen genau?

Ein sogenanntes Elefantenrennen liegt vor, wenn ein LKW einen anderen überholt, obwohl die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den Fahrzeugen zu gering ist – meist unter 10 km/h. Typisch ist ein LKW mit 89 km/h, der einen anderen mit 87 km/h überholt.

Rechtliche Voraussetzungen für LKW-Überholvorgänge:

  • Die Differenzgeschwindigkeit muss mindestens 10 km/h betragen.

  • Der Überholvorgang darf nicht länger als 45 Sekunden dauern.

  • Die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW beträgt 80 km/h.

  • Es darf keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen.

Diese Vorgaben ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und wurden unter anderem durch ein Urteil des OLG Hamm (Az. 4 Ss OWi 629/08) konkretisiert.


Welche Strafen drohen bei einem Elefantenrennen?

LKW-Fahrer, die sich an einem Elefantenrennen beteiligen, müssen mit Sanktionen rechnen – insbesondere, wenn sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern.

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit 80 € 1 Nein
Mit Behinderung oder Gefährdung 80 €+ 1 möglich
Wiederholungstäter erhöht 1 möglich

Je nach Ausprägung des Verstoßes und etwaiger Wiederholung kann auch ein Fahrverbot verhängt werden – besonders, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder ein Rückstau entsteht.


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