Zu den zur Messung von Rotlichtverstößen eingesetzten Meßverfahren und den zu berücksichtigenden Meßtoleranzen hat das Oberlandesgericht Braunschweig sich in seinem Beschluss vom 02.08.06 (Aktenzeichen 2 Ss (B) 38/04) geäußert:
- Alle spätestens seit Januar 2004 von der PTB zugelassenen Rotlichtüberwachungsanlagen müssen die dem Betroffenen vorwerfbare Rotzeit automatisch ermitteln, ohne dass vom angezeigten Messwert Toleranzen zu subtrahieren sind. Dies gilt für folgende Anlagen (Stand: 24.04.2006):
Zulassungsinhaber:
Typ
ROBOT Visual Systems GmbH
MULTANOVA MultaStar RLÜ
ROBOT Visual Systems GmbH
MULTANOVA MultaStar-Kombi (kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
ROBOT Visual Systems GmbH
MULTANOVA MultaStar C (kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
Gatsometer BV
TC RG-1 (kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
TRAFCOM COMMERCIAL ENTERPRISES INC.
DiVAR (nach Kenntnis der PTB wird dieses Gerät nicht mehr eingesetzt)
- Bei allen anderen (früher zugelassenen) Geräten ist diejenige Fahrzeit von der angezeigten Rotzeit zu subtrahieren, die das gemessene Fahrzeug vom Überfahren der Haltelinie bis zu der Position benötigte, die auf dem (ersten) Messfoto abgebildet ist (mit Möglichkeiten zur Berechnung der zu subtrahierenden Fahrzeit).Dies gilt für folgende Anlagen:
Zulassungsinhaber:
Typ
eso GmbH
RK 3.0 bzw. RK 3.1
Gatsometer BV
RLC 36 msf
Alex Jacknau
9052 VKÜ Rotlicht
Alex Jacknau
Rotlichtüberwachungsanlage 2000 VKÜ RG-Control
ROBOT Visual Systems GmbH
TRAFFIPAX TraffiPhot III
AD-Elektronik GmbH
KA1 (nach Kenntnis der PTB wird dieses Gerät nicht mehr eingesetzt)
- Nur bei den nachfolgenden drei Geräten ist zusätzlich zu dem unter Ziffer 2. beschriebenen Abzug noch eine weitere – gerätespezifische – Toleranz von 0,2 Sekunden zu berücksichtigen:
Zulassungsinhaber:
Typ
ROBOT Visual Systems GmbH
TRAFFIPAX TraffiPhot II
TRUVELO Deutschland
Rotlicht-Überwachungsanlage (zusätzliche Version kombiniert mit Geschwindigkeitsüberwachung)
Multanova AG
MULTAFOT