Ob mit dem Laser, Radar oder durch Nachfahren – wer geblitzt wird, fragt sich schnell: Wurde korrekt gemessen? Eine der wichtigsten Fragen dabei ist die nach dem sogenannten Toleranzabzug. Denn dieser kann über Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot entscheiden.
🔍 Was ist der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsmessung?
Bei jeder technischen Geschwindigkeitsmessung kann es – trotz modernster Technik – zu Messungenauigkeiten kommen. Um diese möglichen Fehlerquellen zu berücksichtigen, sieht das Gesetz vor, dass ein Sicherheitsabschlag (Toleranzwert) vom Messergebnis abzuziehen ist.
➡️ Dieser Abzug erfolgt immer zugunsten des Betroffenen und ist verpflichtend.
📏 Wie hoch ist der Toleranzabzug?
Der Toleranzwert hängt vom eingesetzten Messverfahren ab:
Messmethode | Toleranzabzug |
---|---|
Radar, Laser | i. d. R. 3 % der gemessenen Geschwindigkeit (mind. 3 km/h) |
Nachfahren mit Video (z. B. ProVida) | 5 % der gemessenen Geschwindigkeit |
Lichtschranken / Induktionsschleifen | 3 %, sofern standardisiert |
Beispiel:
Wird bei einer Radarmessung eine Geschwindigkeit von 108 km/h gemessen, beträgt der Toleranzabzug 3 %, also 3,24 km/h – gerundet werden muss auf 4 km/h, wenn der Zwischenwert 3,2 oder mehr beträgt.
⚖️ Rechtsprechung: Toleranzwert muss aufgerundet werden
Wichtig ist: Rechnerisch ermittelte Zwischenwerte beim Toleranzabzug dürfen nicht abgerundet werden.
Das hat unter anderem das BayObLG in einem Beschluss vom 03.02.2025 klargestellt:
„Der Toleranzwert ist im Falle eines Zwischenwerts stets auf den nächsthöheren ganzzahligen Wert aufzurunden.“
Diese Aufrundung stellt sicher, dass der Betroffene vollumfänglich vom Toleranzwert profitiert, insbesondere in Grenzfällen (z. B. bei genau 51 km/h zu schnell – entscheidend für das Fahrverbot).
📉 Was passiert, wenn der Toleranzabzug falsch berechnet wurde?
Ein zu niedriger oder falsch gerundeter Toleranzabzug führt zu einer fehlerhaften Geschwindigkeitsfeststellung – mit rechtswidrigen Folgen für Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot.
In solchen Fällen lohnt es sich, Einspruch einzulegen und den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen.