Die Konformitätsbewertung stellt sicher, dass ein Verkehrskontrollsystem den Anforderungen der relevanten Normen, Richtlinien und Gesetze entspricht. Sie ist ein zentraler Schritt, bevor das Gerät in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird.
Ein Gerät ohne erfolgreich abgeschlossene Konformitätsbewertung darf nicht eingesetzt werden, da es die gesetzlich vorgeschriebene Qualität und Sicherheit nicht nachweist. Dies würde die Rechtsgültigkeit der Messungen infrage stellen.
Ablauf der Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung folgt einem strukturierten Verfahren und umfasst mehrere Schritte:
Baumusterprüfung:
- Der Hersteller oder ein Importeur beantragt eine Prüfung des Geräts bei einer sogenannten benannten Stelle. Diese unabhängige Institution untersucht, ob das Gerät die technischen Anforderungen der EU-Messgeräterichtlinie (MID) und nationaler Vorschriften erfüllt.
- Aspekte wie Messgenauigkeit, Funktionalität und Sicherheit werden detailliert geprüft.
Dokumentation:
- Der Hersteller muss eine umfassende technische Dokumentation bereitstellen, die die Bauweise, Funktionsweise und Prüfergebnisse des Geräts beschreibt.
- Diese Dokumentation dient als Grundlage für die Bewertung und spätere Nachvollziehbarkeit.
Ausstellung der Konformitätserklärung:
Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Hersteller eine Konformitätserklärung aus. Diese bescheinigt, dass das Gerät alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Das Gerät wird anschließend mit dem CE-Kennzeichen versehen. Bei Verkehrskontrollsystemen kann zusätzlich eine spezifische Kennzeichnung erfolgen, die den Einsatzbereich angibt.
Nach der Konformitätsbewertung ist zusätzlich eine Eichung erforderlich, um sicherzustellen, dass das Gerät zuverlässig arbeitet.