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Bußgeldbescheid erhalten – Einspruch einlegen oder akzeptieren?

Blitzer und Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist für viele Betroffene zunächst mit Unsicherheit und Sorge verbunden – vor allem, wenn neben einer Geldbuße auch Punkte im Fahreignungsregister oder sogar ein Fahrverbot drohen. Die zentrale Frage lautet dann: Sollte der Bußgeldbescheid akzeptiert oder Einspruch eingelegt werden? Eine pauschale Antwort hierauf gibt es nicht, denn die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen von zahlreichen rechtlichen und tatsächlichen Faktoren ab, die im Einzelfall genau geprüft werden müssen.

1. Was ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Ein Einspruch ist eine formelle Willenserklärung, mit der der Betroffene zum Ausdruck bringt, dass er mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden ist. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids bei der zuständigen Behörde eingelegt werden. Verstreicht diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig.

Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch eröffnet die Möglichkeit, das Verfahren nochmals vollständig überprüfen zu lassen.


2. Welche Angriffspunkte gibt es bei einem Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid kann aus verschiedenen Gründen angreifbar sein. Zu den häufigsten rechtlichen und technischen Ansatzpunkten zählen:

a) Formelle Fehler im Verfahren
b) Fehler bei der Messung
c) Fahreridentifikation

3. Fahrverbot vermeiden – Ausnahmeregelungen nutzen

Gerade Berufskraftfahrer oder Pendler sind von Fahrverboten besonders hart betroffen. In bestimmten Fällen kann ein erfahrener Rechtsanwalt erreichen, dass vom Fahrverbot abgesehen wird.

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