Mithilfe von Blitzerfotos werden Fahrzeugkennzeichen und Identitäten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten dokumentiert. Doch nicht jedes Foto ist als Beweis geeignet. Verdeckte Gesichter oder unleserliche Kennzeichen können die Beweiskraft erheblich einschränken. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Blitzerfotos richtig auswerten, wann sie unverwertbar sind, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, und wie man ein Blitzerfoto prüfen kann.
Warum ist das Blitzerfoto überhaupt wichtig?
Das Blitzerfoto dient als Beweismittel, um Verkehrsverstöße zu dokumentieren. Durch das Foto des Nummernschilds kann die Behörde das betreffende Fahrzeug identifizieren. Allerdings gilt in Deutschland die „Fahrerhaftung“. Das bedeutet, dass nicht der Fahrzeughalter, sondern der tatsächliche Fahrer für den Verstoß verantwortlich ist. Daher ist es entscheidend, dass das Foto nicht nur das Kennzeichen, sondern auch das Gesicht des Fahrers klar erkennbar zeigt.
Kann ich ein aussagekräftiges Beweisfoto anfordern?
Häufig sind die Blitzerfotos im Bußgeldbescheid von schlechter Qualität, stark verpixelt oder sogar nur in Schwarz-Weiß gedruckt. Manche Bescheide enthalten gar kein Foto, da die Behörde nicht verpflichtet ist, es direkt beizufügen.
Falls Sie das Beweisfoto in besserer Qualität benötigen, sollten Sie es bei der zuständigen Behörde anfordern. Die Akteneinsicht nach § 49 OWiG ermöglicht Ihnen, das Originalfoto einzusehen. In manchen Fällen ist dies bereits online möglich, andernfalls kann ein schriftlicher Antrag erforderlich sein. Die Beauftragung eines Anwalts erleichtert den Prozess, da die Akte dann bis zu vier Wochen an den Anwalt herausgegeben werden kann.
Blitzerfoto abgleichen – eine komplexe Angelegenheit
Beim Abgleichen eines Blitzerfotos mit dem Lichtbild des Personalausweises sollte ein Blick auf das deutsche Passgesetz (PassG) geworfen werden. Laut § 22 Absatz 2 PassG dürfen Passbehörden Daten aus dem Passregister nur unter bestimmten Bedingungen an andere Behörden übermitteln:
- Die anfragende Behörde muss gesetzlich berechtigt sein, diese Daten zu erhalten.
- Ohne die Daten wäre die ersuchende Behörde nicht in der Lage, ihre Aufgabe zu erfüllen.
- Die Datenerhebung beim Betroffenen selbst wäre unverhältnismäßig aufwendig.
Bußgeldvorwürfe anfechten im Falle eines Lichtbildabgleichs
Die Bußgeldstelle kann sich grundsätzlich auf § 22 PassG berufen. In der Praxis greifen die Ermittlungsbehörden aber oft auf andere Methoden zur Identifikation zurück. Neben offiziellen Ausweisdaten nutzen sie auch öffentlich zugängliche Fotos aus dem Internet (z.B. soziale Netzwerke oder Vereinsseiten).
Wann ist das Beweisfoto ungültig?
Damit das Foto als Beweis zulässig ist, muss es bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Kennzeichen muss erkennbar sein: Ist das Nummernschild verdeckt oder nicht vollständig lesbar, ist die Zuordnung des Fahrzeugs erschwert oder unmöglich.
- Fahreridentifikation muss möglich sein: Das Gesicht des Fahrers muss klar erkennbar sein. Sind wesentliche Gesichtszüge wie Augen, Nase und Mund verdeckt (z.B. durch Sonnenblenden, Handbewegungen oder Schatten), kann das Foto als Beweis unbrauchbar sein.
Fahrer nicht ermittelt – was nun?
Falls der Fahrer nicht identifiziert werden kann, wird das Verfahren oft eingestellt. Allerdings kann dem Halter des Fahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Das Fahrtenbuch muss mindestens sechs Monate lang geführt werden und genaue Angaben zu den Fahrern und Fahrzeiten enthalten. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.
Links:
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW
- Arbeitsgruppe Identifikation nach Bildern