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Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: Ihr Recht auf eine effektive Bußgeldverteidigung

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Das Verfahren zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist maßgeblich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Für Verstöße im Straßenverkehr sind darüber hinaus spezifische Vorschriften und Regelungen maßgeblich. Eine fundierte Verteidigung gegen Bußgeldbescheide kann Fahrverbote verhindern, Punkte in Flensburg vermeiden und ungerechtfertigte Bußgelder abwenden.

1. Der Bußgeldkatalog und seine Bedeutung

Die meisten Verkehrsverstöße sind im Bußgeldkatalog erfasst. Hier sind Regelsätze für Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und Fahrverbote festgelegt. Eine erfolgreiche Bußgeldverteidigung kann darauf abzielen, die Geldbuße auf unter 60,00 € zu senken, um eine Punkteeintragung zu vermeiden, oder ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen.

2. Fahreridentifizierung als Schlüssel zur Verteidigung

In Deutschland gilt das Prinzip, dass nur der tatsächliche Fahrer eines Fahrzeugs für Verstöße belangt werden kann, nicht der Fahrzeughalter. Kann die Behörde den Fahrer nicht zweifelsfrei identifizieren, muss das Verfahren eingestellt werden. Dies kann insbesondere bei schlechten oder fehlenden Blitzerfotos eine wirksame Verteidigungsstrategie sein.

3. Standardisierte Messverfahren und Messfehler

Viele Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Abstandsverstöße – werden durch Blitzer und Messgeräte erfasst. Dabei gilt das Prinzip des standardisierten Messverfahrens.

Eine Messung ist jedoch nur verwertbar, wenn:

  • Ein zugelassener Gerätetyp verwendet wurde,
  • Die Messung ordnungsgemäß durchgeführt wurde,
  • Das Gerät geeicht und gewartet ist,
  • Die Messbeamten geschult sind.

Fehlerhafte Messungen oder nicht eingehaltene Vorschriften können zur Einstellung des Verfahrens oder zur Reduzierung der Strafe führen.

4. Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten

Verkehrsverstöße unterliegen kurzen Verjährungsfristen:

  • Drei Monate vor Erlass eines Bußgeldbescheids (§ 24 StVG),
  • Sechs Monate nach Erlass eines Bußgeldbescheids,
  • Absolute Verjährung nach zwei Jahren.

Eine gezielte Verteidigungsstrategie kann darauf abzielen, das Verfahren bis zur Verjährung hinauszuzögern. Behörden versuchen dies durch bestimmte Unterbrechungshandlungen zu verhindern – eine genaue Überprüfung der Verfahrensakte ist hier essenziell.

5. Richtlinien zur Verkehrsüberwachung

Jedes Bundesland hat spezifische Richtlinien zur Verkehrsüberwachung. Verstöße gegen diese Vorschriften – etwa Messungen direkt hinter einem Tempolimit-Schild – können dazu führen, dass ein Bußgeld herabgesetzt oder von einem Fahrverbot abgesehen wird.