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Anhörungsbogen bei Firmenfahrzeugen – was Fuhrparkleiter und Geschäftsführer wissen müssen

Symbolbild: Bild eines Firmenwagens, der von der Polizei kontrolliert wird

Wenn Sie als Halter eines Firmenfahrzeugs einen Anhörungsbogen erhalten, steht zunächst nicht fest, wer tatsächlich gefahren ist. Die Behörde versucht in solchen Fällen häufig über den Halter herauszufinden, wer am Steuer saß.

Wer wird wie angehört?

  • Als Halter eines Firmenwagens werden Sie meist zunächst als Zeuge angehört.
  • Die Bußgeldstelle möchte wissen, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt genutzt hat.
  • Können oder wollen Sie dies nicht mitteilen, kann es zu Nachforschungen, aber auch zur Verjährung kommen.

Was ist zu beachten?

  • Als Zeuge sind Sie grundsätzlich zur Aussage verpflichtet. Näheres hier: Anhörung als Zeuge im Bußgeldverfahren.
  • Bei juristischen Personen (z. B. GmbH) trifft die Aussagepflicht in der Regel den vertretungsberechtigten Geschäftsführer.

Firmenrisiken bei Bußgeldverfahren:

  • Kommt es zur Nichtaufklärung, können Ihnen die bisherigen Verfahrenskosten auferlegt werden.
  • Außerdem kann Ihnen die Führung eines Fahrtenbuchs für ihren gesamten Fuhrpark auferlegt werden (meist für sechs oder zwölf Monate).

➡️ Anhörung als Zeuge
➡️ Anhörung als Betroffener