Als Berufskraftfahrer sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen. Umso wichtiger ist es, im Bußgeldverfahren keine unnötigen Fehler zu machen – insbesondere, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten. Dabei ist entscheidend: Sind Sie als Betroffener oder als Zeuge angeschrieben worden?
Warum ist die Unterscheidung so wichtig?
- Als Betroffener sind Sie selbst im Fokus des Verfahrens – mit möglichen Konsequenzen wie Fahrverbot, Punkten oder einer Geldbuße.
- Als Zeuge sollen Sie lediglich zur Aufklärung beitragen – etwa, wenn die Behörde nicht weiß, wer bei einem Verkehrsverstoß am Steuer saß.
Berufskraftfahrer sollten besonders vorsichtig sein: Schon ein kurzer Ausfall wegen Fahrverbot kann existenzbedrohend sein. Auch Punkte in Flensburg können bei häufiger beruflicher Nutzung schnell zu Problemen führen.
Ihre Rechte im Überblick:
- Als Betroffener: Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht zur Sache – nutzen Sie es strategisch.
- Als Zeuge: Sie sind zur Aussage verpflichtet, können aber als ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht haben.
➡️ Anhörung als Betroffener im Bußgeldverfahren
➡️ Anhörung als Zeuge im Bußgeldverfahren