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Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren – Besonderheiten für Berufskraftfahrer

Ein Bild eines Lkw-Fahrers, der von der Polizei kontrolliert wird, aufgenommen aus der Perspektive des Fahrzeugs

Als Berufskraftfahrer sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen. Umso wichtiger ist es, im Bußgeldverfahren keine unnötigen Fehler zu machen – insbesondere, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten. Dabei ist entscheidend: Sind Sie als Betroffener oder als Zeuge angeschrieben worden?

Warum ist die Unterscheidung so wichtig?

  • Als Betroffener sind Sie selbst im Fokus des Verfahrens – mit möglichen Konsequenzen wie Fahrverbot, Punkten oder einer Geldbuße.
  • Als Zeuge sollen Sie lediglich zur Aufklärung beitragen – etwa, wenn die Behörde nicht weiß, wer bei einem Verkehrsverstoß am Steuer saß.

Berufskraftfahrer sollten besonders vorsichtig sein: Schon ein kurzer Ausfall wegen Fahrverbot kann existenzbedrohend sein. Auch Punkte in Flensburg können bei häufiger beruflicher Nutzung schnell zu Problemen führen.

Ihre Rechte im Überblick:

  • Als Betroffener: Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht zur Sache – nutzen Sie es strategisch.
  • Als Zeuge: Sie sind zur Aussage verpflichtet, können aber als ein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht haben.

➡️ Anhörung als Betroffener im Bußgeldverfahren
➡️ Anhörung als Zeuge im Bußgeldverfahren