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Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten – Ablauf, Rechte und Verteidigung

Symbolbild Bußgeldbescheid Polizei Gericht

Was ist ein Bußgeldverfahren im Straßenverkehr?

Ein Bußgeldverfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie z. B. Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsvergehen oder Rotlichtverstößen. Zuständig sind die Bußgeldstellen der jeweiligen Verwaltungsbehörden, meist angesiedelt bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten.

Das Verfahren beginnt, wenn die Behörde Kenntnis von einem möglichen Verstoß erhält – etwa durch eine Polizeimeldung, einen Zeugen oder ein Blitzerfoto (Kennzeichenanzeige).


Ablauf des Bußgeldverfahrens – drei Verfahrensstufen

1. Vorverfahren (Ermittlungsverfahren der Behörde)

  • Startpunkt: Die Behörde erhält Hinweise auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit.

  • Ermittlung des Fahrers: Bei Blitzerfotos wird zunächst der Fahrzeughalter über das Kraftfahrtbundesamt ermittelt. Dieser erhält ggf. einen Zeugenfragebogen.

  • Bildabgleich: Teilweise wird ein Passfoto von der Meldebehörde angefordert und mit dem Blitzerbild verglichen.

  • Anhörung als Betroffener: Ist der Fahrer identifiziert, folgt die Anhörung im Bußgeldverfahren. Jetzt kann über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt werden.

💡 Wichtig: Ohne Akteneinsicht ist von einer Stellungnahme gegenüber der Behörde abzuraten – Schweigen ist Ihr gutes Recht!


2. Zwischenverfahren (nach Erlass des Bußgeldbescheids)

Geht ein Einspruch ein, prüft die Behörde erneut. Wird der Vorwurf aufrechterhalten, gibt sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab, die es dann an das zuständige Amtsgericht weiterleitet.


3. Gerichtliches Verfahren

  • Das Amtsgericht setzt in der Regel einen Hauptverhandlungstermin an.

  • Der Betroffene muss erscheinen, kann sich aber auf Antrag von der Anwesenheitspflicht entbinden lassen.

  • Ein Rechtsanwalt kann die Interessen des Betroffenen wahrnehmen.

  • Das Gericht kann das Verfahren einstellen, durch Urteil oder Beschluss entscheiden.

Gegen die gerichtliche Entscheidung ist – je nach Fall – eine Rechtsbeschwerde oder ein Antrag auf deren Zulassung möglich. Zuständig ist dann das Oberlandesgericht.


Rechtsschutz im Bußgeldverfahren

Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen greifen meist erst, wenn eine konkrete Beschuldigung vorliegt – also nach Anhörung als Betroffener, nicht bei einem Zeugenfragebogen. Ein erfahrener Anwalt prüft, ob ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.


Gründe für eine Einstellung des Bußgeldverfahrens

Ein Verfahren kann u.a. eingestellt werden, wenn:

Nur ein Anwalt hat vollständige Akteneinsicht und kann etwa Eichscheine, Schulungsnachweise und technische Unterlagen der Messgeräte prüfen.


Fristen und Verjährung im Bußgeldverfahren

Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tattag (§ 26 Abs. 3 StVG), kann aber durch Maßnahmen wie die Versendung eines Anhörungsbogens unterbrochen werden (§ 33 OWiG). Danach beginnt die Frist erneut zu laufen.