Was ist ein Bußgeldverfahren im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldverfahren dient der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie z. B. Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsvergehen oder Rotlichtverstößen. Zuständig sind die Bußgeldstellen der jeweiligen Verwaltungsbehörden, meist angesiedelt bei den Landkreisen oder kreisfreien Städten.
Das Verfahren beginnt, wenn die Behörde Kenntnis von einem möglichen Verstoß erhält – etwa durch eine Polizeimeldung, einen Zeugen oder ein Blitzerfoto (Kennzeichenanzeige).
Ablauf des Bußgeldverfahrens – drei Verfahrensstufen
1. Vorverfahren (Ermittlungsverfahren der Behörde)
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Startpunkt: Die Behörde erhält Hinweise auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit.
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Ermittlung des Fahrers: Bei Blitzerfotos wird zunächst der Fahrzeughalter über das Kraftfahrtbundesamt ermittelt. Dieser erhält ggf. einen Zeugenfragebogen.
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Bildabgleich: Teilweise wird ein Passfoto von der Meldebehörde angefordert und mit dem Blitzerbild verglichen.
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Anhörung als Betroffener: Ist der Fahrer identifiziert, folgt die Anhörung im Bußgeldverfahren. Jetzt kann über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt werden.
💡 Wichtig: Ohne Akteneinsicht ist von einer Stellungnahme gegenüber der Behörde abzuraten – Schweigen ist Ihr gutes Recht!
2. Zwischenverfahren (nach Erlass des Bußgeldbescheids)
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Nach Abschluss der Ermittlungen erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid.
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Gegen diesen kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden.
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Bei unverschuldeter Fristversäumnis ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.
Geht ein Einspruch ein, prüft die Behörde erneut. Wird der Vorwurf aufrechterhalten, gibt sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft ab, die es dann an das zuständige Amtsgericht weiterleitet.
3. Gerichtliches Verfahren
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Das Amtsgericht setzt in der Regel einen Hauptverhandlungstermin an.
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Der Betroffene muss erscheinen, kann sich aber auf Antrag von der Anwesenheitspflicht entbinden lassen.
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Ein Rechtsanwalt kann die Interessen des Betroffenen wahrnehmen.
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Das Gericht kann das Verfahren einstellen, durch Urteil oder Beschluss entscheiden.
Gegen die gerichtliche Entscheidung ist – je nach Fall – eine Rechtsbeschwerde oder ein Antrag auf deren Zulassung möglich. Zuständig ist dann das Oberlandesgericht.
Rechtsschutz im Bußgeldverfahren
Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherungen greifen meist erst, wenn eine konkrete Beschuldigung vorliegt – also nach Anhörung als Betroffener, nicht bei einem Zeugenfragebogen. Ein erfahrener Anwalt prüft, ob ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist.
Gründe für eine Einstellung des Bußgeldverfahrens
Ein Verfahren kann u.a. eingestellt werden, wenn:
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Beweismittel fehlen oder nicht verwertbar,
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die Verjährungsfrist abgelaufen ist,
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die Messung fehlerhaft war,
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oder das Verfahren aus Opportunitätsgründen nicht im öffentlichen Interesse liegt.
Nur ein Anwalt hat vollständige Akteneinsicht und kann etwa Eichscheine, Schulungsnachweise und technische Unterlagen der Messgeräte prüfen.
Fristen und Verjährung im Bußgeldverfahren
Die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel drei Monate ab dem Tattag (§ 26 Abs. 3 StVG), kann aber durch Maßnahmen wie die Versendung eines Anhörungsbogens unterbrochen werden (§ 33 OWiG). Danach beginnt die Frist erneut zu laufen.