Illegale Straßenrennen

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Nach § 29 Abs. 1 StVO a.F. stellten verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sah für illegale Straßenrennen folgende Sanktionen vor:

Mit Wirkung vom 13.10.17 wurde der neue Straftatbestand des 315d StGB eingeführt. Danach stellen verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 StVO wurde aufgehoben.


 Rechtsprechung zu § 29 Abs. 1 StVO alter Fassung: