Zum Inhalt springen
Startseite | Ordnungswidrigkeiten | Geschwindigkeit | TraffiStar S 330

TraffiStar S 330

Das Messgerät TraffiStar S330 ist eine stationäre Meßanlage der Jenoptik Robot GmbH. Das Gerät besteht aus drei Komponenten:

  • Dokumentationseinheit (SmartCamera)
  • Intelligenter Piezo-Vorverstärker (IPV) zur Überwachung von bis zu zwei Fahrstreifen
  • Externer Blitz

Bei dem Gerät Traffistar S330 erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch drei in die Fahrbahn verlegte Koaxialkabel nach dem Prinzip einer Weg-Zeit-Berechnung. Bei Überschreitung der eingestellten Höchstgeschwindigkeit wird ein Lichtbild der Verkehrssituation erstellt und zusammen mit den Meßdaten in einer Datei gespeichert. Die Sensoren sind druckempfindlich, das Gerät kann PKW und LKW unterscheiden und so nach Fahrzeugklassen gestaffelte Tempolimints berücksichtigen.

Beim Überfahren der Meßanlage löst das Gerät drei Messungen aus:

  • 1. Strecke zwischen Sensor 1 und 2
  • 2. Strecke zwischen Sensor 2 und 3
  • 3. Strecke zwischen Sensor 1 und 3

Bei Überschreitung der eingestellten Höchstgeschwindigkeit löst die Kamera ein Beweisfoto aus. Im oberen Bildrand sind Meßinformationen eingeblendet, die mit dem Foto abgespeichert werden.

Werden zwei Fahrstreifen mit einem Gerät überwacht und fahren zwei Fahrzeuge parallel, wird gemäß Bedienungsanleitung das Fahrzeug gemessen, das zuerst den Sensor 1 überfährt.

Die Kamera arbeite mit einem Infrarot-Blitz, der für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar ist. Die Durchführung der Messung wird daher von dem Betroffenen nicht bemerkt. Es kommt daher vor, dass Betroffene, denen aufgrund einer Messung später ein Anhörungsbogen zugesandt wird, sich an den jeweiligen Vorfall nicht mehr erinnern können.

Als Fehlerquellen dieses Meßgeräts kommen in Betracht:

  • Nicht einwandfrei funktionierende Piezosensoren
  • Überholvorgänge
  • Fehlerhafte Wartung des Geräts oder der Sensoren

Nach Auffassung der VUT Sachverständigen GmbH ist bei Messungen mit diesem Gerät eine zusätzliche Toleranz von drei km/h bzw. drei Prozent abzuziehen.


Rechtsprechung zum Meßgerät TraffiStar S330