Das Messgerät Multanova 5 F gehört zu den Radarmessgeräten. Es kann in- und außerhalb eines Fahrzeugs eingesetzt werden. Gemessen werden kann der an- oder abfließende Verkehr. Das Gerät Multanova 6 F wird sowohl bei temporären Messungen (z.B. Dreibein am Straßenrand) als auch in festinstallierten Anlagen (sogenannten Starenkästen) verwendet.
Messungen mit dem Gerät Multanova 6 F gelten als standardisiertes Messverfahren. Dies gilt natürlich nur, wenn die Meßbeamten die Voraussetzungen einer standardisierten Messung einhalten, das heißt für Messungen mit dem Multanova 6 F
- Das Gerät muss zum Zeitpunkt der Messung ordnungsgemäß geeicht sein,
- es muss entsprechend der Bauartzulassung der PTB und
- entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet werden.
Beim Aufstellen des Messgeräts ist insbesondere auf eine exakt parallele Ausrichtung zur gemessenen Fahrspur zu achten. Das Gerät soll mit einem Abstand von mindestens 0,5 Meter zur Fahrbahn aufgestellt werden. Am Beginn und Ende des Messfilms ist jeweils ein sogenannter Segmenttest durchzuführen.
Die Antennenempfindlichkeit des Multanova 6 F kann eingestellt werden (nah, mittel, fern). Es soll jeweils nur die minimal erforderliche Messempfindlichkeit eingestellt werden. Wird diese Empfehlung nicht befolgt, so können gemäß einer Studie1 des ADAC bis zu 2 % höhere Tempomesswerte angezeigt werden, als sie in der empfohlenen Einstellung „nah“ zu erwarten wären.
Wenn die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens im konkreten Fall nicht eingehalten wurden, sollte geprüft werden, ob die Messung noch verwertbar ist.
Auch bei einwandfreier Eichung und Bedienung des Messgeräts können Fehler auftreten, die die Messung beeinträchtigen und gegebenenfalls unverwertbar machen. Für das Messgerät Multanova 6 F ist insoweit zunächst auf die allgemeinen Fehlerquellen bei Radarmessverfahren zu verweisen, also insbesondere Messwinkelfehler bei Schrägfahrten und Knickstrahlreflexionen. Für letztere steigt das Risiko, wenn Messungen im Nahbereich vorgenommen werden, obwohl die Antennenempfindlichkeit auf „fern“ eingestellt ist.
Das nordrhein-westfälische Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) hat im Februar 2012 in einem Schreiben an die Kreispolizeibehörden in NRW darauf hingewiesen, dass ein Einsatz von Laser-Geschwindigkeits-Messgeräten nur bis minus zehn Grad erfolgen soll. Auch das Radargerät Multanova 6 F solle nur bis zu zehn Grad unter null verwendet werden, der Bedienteil – der üblicherweise im Fahrzeug bleibt – nur bis null Grad.
1 „Fehlerquellen bei Verkehrsüberwachung mit Radar“, ADAC-Praxistest vom 16.10.2001
Rechtsprechung zum Messgerät Multanova 6 F
- OLG Koblenz – Beschluss vom 24.02.03: Ist die Empfindlichkeit des Empfangsteils des Radarmessgeräts Multanova F 6 bei einer Messung im Nahbereich entgegen der Bedienungsanleitung auf „fern“ eingestellt, kann dies zu einem Messfehler zuungunsten des Betroffenen in einer Größenordnung bis zu 2 km/h führen.