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Leivtec XV3

Das Leivtec XV3 ist ein tragbares Laser-Geschwindigkeitsmeßgerät, das im Straßenverkehr zur Überwachung von Geschwindigkeitsübertretungen eingesetzt wird. Entwickelt wurde es von der Firma Leivtec Verkehrstechnik GmbH. Es gehört zur Klasse der optischen, nicht-invasiven Messverfahren und verwendet den Dopplereffekt, um die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs zu messen.

Das Gerät sendet einen Infrarot-Laserstrahl aus, der in einem schmalen Kegel auf das Fahrzeug gerichtet wird. Die reflektierte Strahlung wird dann von einem Sensor im Gerät erfasst. Durch die Veränderung der Frequenz der reflektierten Strahlung kann das Gerät die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmen. Dies erfolgt nach dem Prinzip des Dopplereffekts: Wenn ein Objekt (in diesem Fall ein Fahrzeug) auf den Sensor zufährt, wird die Frequenz der reflektierten Strahlung erhöht, während sie sinkt, wenn sich das Objekt vom Sensor entfernt. Das Leivtec XV3 erfasst also die Geschwindigkeit von Fahrzeugen, indem es die Frequenzänderung zwischen dem ausgesendeten und dem reflektierten Laserstrahl misst.

Das Gerät ist in der Lage, Messungen sowohl im statischen als auch im dynamischen Betrieb durchzuführen. Statische Messungen erfolgen, wenn das Gerät an einem festen Punkt steht, z.B. am Straßenrand. Dynamische Messungen sind möglich, wenn das Gerät aus einem fahrenden Fahrzeug heraus bedient wird. Hierbei kann das Leivtec XV3 Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen dem Messfahrzeug und dem gemessenen Fahrzeug erfassen.

  1. Messablauf

Die Bedienung des Leivtec XV3 ist relativ simpel und erfordert keine umfangreiche technische Schulung. Zunächst wird das Gerät auf einem Stativ am Straßenrand positioniert, sodass es einen freien Blick auf die zu überwachende Straße hat. Ein Laserstrahl wird auf das herannahende Fahrzeug gerichtet, und in wenigen Sekunden wird die Geschwindigkeit gemessen. Im Anschluss daran wird das Fahrzeug automatisch fotografiert, wobei auch das Kennzeichen sowie weitere relevante Informationen wie Ort, Zeit und Geschwindigkeit auf dem Foto dokumentiert werden.

    Der Einsatz des Leivtec XV3 wurde oft als besonders nutzerfreundlich beschrieben, da es ohne aufwendige Kalibrierungs- und Vorbereitungsprozesse funktioniert. Das Gerät wurde von den zuständigen Stellen zugelassen und vielfach im deutschen Straßenverkehr eingesetzt, um Geschwindigkeitsverstöße zu dokumentieren.

    1. Schwächen und Mängel des Leivtec XV3

    Trotz der weitverbreiteten Nutzung des Leivtec XV3 traten im Laufe der Zeit vermehrt Berichte über technische Schwächen des Systems auf. Diese Mängel führten dazu, dass die Verlässlichkeit der Messergebnisse infrage gestellt wurde. Zu den wesentlichen Schwächen zählen Ungenauigkeiten bei den Geschwindigkeitsmessungen sowie systembedingte Probleme, die durch die Funktionsweise des Geräts hervorgerufen werden.

    2.1. Messgenauigkeit

    Ein zentraler Kritikpunkt war die ungenaue Messung der Geschwindigkeit bei bestimmten Fahrzeugen oder unter bestimmten Bedingungen. Bei einigen Tests wurde festgestellt, dass das Leivtec XV3 in bestimmten Situationen zu Abweichungen bei der gemessenen Geschwindigkeit führte. Dies konnte insbesondere dann der Fall sein, wenn sich das Fahrzeug in einem ungünstigen Winkel zum Gerät befand oder das Fahrzeugprofil für den Laserstrahl schwerer zu erfassen war (z.B. bei Fahrzeugen mit sehr flachen oder stark gekrümmten Karosserieformen).

    Darüber hinaus gab es Berichte, dass das Gerät insbesondere bei dynamischen Messungen ungenaue oder sogar falsche Messergebnisse liefern konnte. In einigen Fällen wurden Geschwindigkeitsabweichungen von bis zu 10 % festgestellt, was bei Geschwindigkeitsübertretungen im Bereich von 100 km/h und mehr eine erhebliche Bedeutung hat.

    2.2. Reflexion und Störungen

    Ein weiterer Mangel des Leivtec XV3 bestand in der Anfälligkeit gegenüber Reflexionen und Störungen. Da das Gerät auf der Erfassung von reflektiertem Licht basiert, kann es bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder in Umgebungen mit vielen reflektierenden Oberflächen zu fehlerhaften Messergebnissen kommen. Besonders problematisch waren Situationen, in denen das Gerät auf metallene Oberflächen, nasse Fahrbahnen oder spiegelnde Autos traf. In diesen Fällen konnte es zu Mehrfachreflexionen kommen, die das Messsignal verfälschten.

    2.3. Abstandsprobleme

    Eine weitere Schwäche des Leivtec XV3 war die Tatsache, dass das Gerät bei der Bestimmung der Geschwindigkeit auf die richtige Distanz zwischen Messgerät und Fahrzeug angewiesen ist. In Fällen, in denen das Fahrzeug zu nah oder zu weit entfernt war, konnte das Messergebnis ungenau werden. Dies führte zu der Problematik, dass die tatsächliche Geschwindigkeit des Fahrzeugs nicht korrekt ermittelt wurde, da der Laserstrahl möglicherweise nicht das Zentrum des Fahrzeugs erfasste.

    1. Reaktionen der Rechtsprechung

    Die festgestellten Mängel des Leivtec XV3 führten dazu, dass die Rechtsprechung sich intensiv mit der Frage auseinandersetzte, ob Geschwindigkeitsmessungen mit diesem Gerät rechtlich verwertbar sind. Es gab zahlreiche Urteile, die die Messungen mit dem Leivtec XV3 als problematisch einstuften und in einigen Fällen auch Geschwindigkeitsmessungen aufgrund der technischen Mängel für unzulässig erklärten.

    3.1. Urteil des Amtsgerichts Gießen

    Eines der bedeutendsten Urteile in diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2021 vom Amtsgericht Gießen gefällt. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass Messungen mit dem Leivtec XV3 unter bestimmten Bedingungen nicht den Anforderungen an eine rechtssichere Geschwindigkeitsmessung genügen. Insbesondere kritisierte das Gericht die Ungenauigkeiten bei dynamischen Messungen und die Anfälligkeit für Messfehler in bestimmten Verkehrssituationen.

    Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Messungen, die mit dem Leivtec XV3 durchgeführt wurden, nicht ohne weiteres als belastbare Beweise für Geschwindigkeitsverstöße verwendet werden könnten. Aufgrund der potenziellen Ungenauigkeiten müssten Betroffene in die Lage versetzt werden, die Messungen nachvollziehen und überprüfen zu können.

    3.2. Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg

    Auch das Oberlandesgericht Oldenburg äußerte sich kritisch zu den Messungen mit dem Leivtec XV3. In einem Beschluss aus dem Jahr 2021 hob das Gericht hervor, dass die festgestellten technischen Probleme des Geräts dazu führen könnten, dass Messergebnisse unter bestimmten Bedingungen ungenau sind. Es empfahl daher, Messungen mit dem Gerät nur dann zu verwenden, wenn die Umstände der Messung genau dokumentiert und überprüfbar seien.

    Das Gericht betonte, dass es für die Rechtssicherheit notwendig sei, dass Geschwindigkeitsmessungen mit technischen Geräten stets den gesetzlichen Anforderungen an Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit entsprechen müssten. Solange Zweifel an der Verlässlichkeit der Messergebnisse bestehen, seien diese im Zweifel zugunsten des Betroffenen zu bewerten.

    1. Reaktionen der Behörden

    Die Reaktionen der Behörden auf die festgestellten Mängel des Leivtec XV3 fielen unterschiedlich aus. Während einige Behörden den Einsatz des Geräts vorerst aussetzten, reagierten andere mit technischen Anpassungen und neuen Schulungen für die Bedienung des Geräts.

    4.1. Rückrufaktionen und Überprüfungen

    Nach den ersten Berichten über die Mängel des Leivtec XV3 leiteten einige Behörden Rückrufaktionen ein, bei denen die Geräte auf technische Defekte und Ungenauigkeiten überprüft wurden. Diese Prüfungen ergaben in vielen Fällen, dass die Geräte tatsächlich in bestimmten Situationen fehlerhafte Messergebnisse lieferten. Infolge dieser Überprüfungen wurde der Einsatz des Leivtec XV3 in einigen Bundesländern temporär ausgesetzt.

    Die Behörden arbeiteten in der Folge mit den Herstellern zusammen, um mögliche technische Lösungen für die festgestellten Probleme zu finden. In einigen Fällen wurden Software-Updates durchgeführt, um die Genauigkeit der Messungen zu verbessern und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren.

    4.2. Neuzulassung und Einschränkungen

    Im Anschluss an die technischen Überprüfungen und Anpassungen wurde das Leivtec XV3 in einigen Fällen erneut zugelassen, jedoch mit erheblichen Einschränkungen. So wurde beispielsweise vorgeschrieben, dass das Gerät nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden darf, um Messfehler zu vermeiden. Diese Einschränkungen betrafen insbesondere die Anforderungen an den Standort des Geräts und die Entfernung zum gemessenen Fahrzeug.

    Darüber hinaus wurden Schulungen für die Bedienung des Leivtec XV3 eingeführt, um sicherzustellen, dass die Bediener des Geräts die technischen Besonderheiten und potenziellen Fehlerquellen besser verstehen und vermeiden

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