Was ist der TraffiStar S 330?
Der Traffipax TraffiStar S 330 ist ein stationäres Geschwindigkeitsmessgerät des Herstellers Jenoptik Robot GmbH (früher ROBOT Visual Systems GmbH). Die Anlage basiert auf dem Piezosensor-Verfahren und gilt als sogenannter „Blitzer ohne Blitz“, da sie mit einem unsichtbaren Infrarotlicht arbeitet. Dieser Umstand führt dazu, dass viele Betroffene zunächst gar nicht bemerken, dass sie geblitzt wurden.
Eingesetzt wird der S 330 vor allem auf Autobahnen, Brücken und in Tunneln – insbesondere an unfallträchtigen Stellen. Aufgrund der fest in die Fahrbahn eingelassenen Sensoren ist ein mobiler Einsatz nicht möglich.
So funktioniert die Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S 330
Die Messung erfolgt mithilfe von drei in die Fahrbahn eingebetteten Koaxialkabeln (Piezosensoren). Sobald ein Fahrzeug die Sensoren überfährt, wird der Druck auf die Kabel registriert. Der intelligente Piezo-Vorverstärker (IPV) wertet die Signale aus und führt drei separate Weg-Zeit-Berechnungen durch:
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Sensor 1 zu Sensor 2
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Sensor 2 zu Sensor 3
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Sensor 1 zu Sensor 3
Nur wenn die Messergebnisse plausibel und stimmig sind, wird ein digitales Beweisfoto gefertigt. Die Kamera dokumentiert dabei das Fahrzeug, den Fahrer und das Kennzeichen. Die ermittelten Messwerte werden automatisch in das Bild eingeblendet und digital gespeichert.
Das Gerät kann außerdem zwischen PKW und LKW unterscheiden – eine wichtige Voraussetzung, um fahrzeugtypabhängige Tempolimits korrekt zu erfassen.
Standardisiertes Messverfahren – Was bedeutet das für Betroffene?
Die Messung mit dem TraffiStar S 330 gilt als standardisiertes Messverfahren, sofern sie gemäß der Bedienungsanleitung, der PTB-Zulassung (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) und im geeichten Zustand erfolgt. In solchen Fällen dürfen Gerichte und Bußgeldbehörden auf die Richtigkeit des Messergebnisses vertrauen.
Wird jedoch gegen die Bedienungsanleitung oder technische Vorgaben verstoßen, kann das zu einer Unverwertbarkeit der Messung führen.
Typische Fehlerquellen beim TraffiStar S 330
Trotz standardisiertem Verfahren kommt es regelmäßig zu Messfehlern. Zu den häufigsten Ursachen zählen:
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Verschleiß der Sensoren: Die Piezokabel sind dauerhaft mechanischen Belastungen durch Fahrzeuge ausgesetzt.
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Nicht eingehaltene Wartungsintervalle: Laut Vorschrift müssen die Sensoren alle sechs Monate geprüft, das Gerät jährlich geeicht werden.
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Mehrspurige Überwachung: Fahren zwei Fahrzeuge parallel, kann es zu fehlerhafter Zuordnung kommen.
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Technische Defekte: Hitze, Bremswirkung, Achslast oder Verformungen im Asphalt können Fehlauslösungen begünstigen.
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Fehlende Rohmessdaten: Der TraffiStar S 330 speichert keine vollständigen Rohdaten – ein Kritikpunkt, der seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Saarland (2019) und dem Bundesverfassungsgericht (2020) für Diskussion sorgt.
Rechtsprechung: Rohmessdaten und Verteidigungschancen
Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten erschwert die nachträgliche Überprüfung der Messung. Dennoch wurde das Gerät bislang nicht aus dem Verkehr gezogen – es erfüllt weiterhin die Kriterien eines standardisierten Messverfahrens.
Wichtig: Gerichte erkennen aber an, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid im Einzelfall begründet sein kann – insbesondere dann, wenn technische Mängel, Dokumentationsfehler oder unzureichende Eich- und Wartungsnachweise vorliegen.
Toleranzabzüge bei der Messung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem TraffiStar S 330 gelten folgende Toleranzabzüge:
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3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h
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3 % bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h
Im Einzelfall kann ein höherer Toleranzabzug gerechtfertigt sein, etwa bei begründetem Zweifel an der Messgenauigkeit.
Rechtsprechung zum Meßgerät TraffiStar S330