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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Schuldform - Vorsatz oder Fahrlässigkeit - in Bußgeldverfahren

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  •  OLG Bamberg - Beschluss vom 19.06.2018:Ist im Bußgeldbescheid die Schuldform nicht angegeben, ist von Fahrlässigkeit auszugehen. Will das Gericht den Betroffenen wegen Vorsatz verurteilen, muss es in der Verhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilen.
  • OLG Zweibrücken - Beschl. vom 05.11.2018: Auch bei einem Elektrofahrzeug steigen mit zunehmender Geschwindigkeit Art und Umfang der Fahr(außen)geräusche sowie der durch das Abrollen der Räder bewirkten Fahrzeugvibrationen; auch ist für den Fahrer das Maß der gefahrenen Geschwindigkeit anhand der schneller vorbeiziehenden Umgebung erkennbar.
  •  Brandenburgisches OLG - Beschluss vom 17.06.14: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt ein vorsätzlicher Verstoß umso näher, je höher die Geschwindigkeitsüberschreitung ist. Dabei wird regelmäßig von Vorsatz auszugehen sein, wenn in solchen Fällen die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 40 km/h überschritten wird, bzw. wenn sonst die zulässige Höchstgeschwindigkeit um annähernd 50 % überschritten wird.
  • OLG Koblenz - Beschluss vom 07.05.14: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 40 km/h ergibt sich schon aus den damit verbundenen sensorischen Eindrücken, hervorgerufen durch Motorgeräusch, Fahrzeugvibrationen und die Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Kraftfahrer die erlaubte Geschwindigkeit zumindest mit bedingtem Vorsatz überschreitet.

 

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