Entscheidungen zu sonstigen Anforderungen an Verkehrsmessungen
- OLG Frankfurt - Beschluss vom 06.11.19: Beim Einsatz technischer Verkehrsüberwachungsanlagen zur Überwachung des fließenden Verkehrs ist der Einsatz privater Dienstleister, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, ausgeschlossen.