Entscheidungen zur Einstellung des Verfahrens wegen überlanger Verfahrensdauer Drucken Bewertung: 5 / 5 Bitte bewerten Mit 1 bewerten Mit 2 bewerten Mit 3 bewerten Mit 4 bewerten Mit 5 bewerten OLG Rostock - Beschluss vom 27.01.16: Eine Verfahrensverzögerung von einem Jahr führt nicht zu einer Einstellung des Verfahrens wegen überlanger Verfahrensdauer.