Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Sicherung der Ladung ergibt sich für den Fahrer aus den §§ 22 und 23 StVO. Daneben ist auch Halter nach den §§ 30 und 31 StVZO für die Ladungssicherung verantwortlich.
Die StVO verlangt die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Die Gerichte stellen insoweit auf die VDI-Richtlinie 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ ab.