Ist der Täter durch Ermittlungen der Bußgeldbehörde anhand des Messfotos erkannt worden, so hat diese die Möglichkeit das Bußgeldverfahren einzustellen oder eine Verwarnung (geringfügige Ordnungswidrigkeit), sogar einen Bußgeldbescheid zu erlassen. Meistens werden durch die Bußgeldbehörden Bußgeldbescheide erlassen. Der Betroffene hat dann die Möglichkeit, binnen von zwei Wochen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Wird Einspruch eingelegt, so wird der Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde auf Grund der Beanstandung des Betroffenen überprüft. Besteht seitens der Bußgeldbehörde keine Veranlassung den Bußgeldbescheid zurückzunehmen oder zu ändern, so wird das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet.
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