OLG Stuttgart: Punktehandel kann für beide Beteiligten eine Straftat darstellen

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PunktehandelDas Oberlandesgericht Stuttgart hatte mit seinem Urteil vom 23.07.15 über einen Fall des sogenannten Punktehandels zu entscheiden. Der Täter einer Ordnungswidrigkeit hatte mit einem Arbeitskollegen verabredet, dass der Kollege sich gegenüber der Bußgeldbehörde als Täter benennen sollte. Nachdem der Kollege dies getan hatte, erging gegen ihn ein Bußgeldbescheid, gegen den er Einspruch einlegte. Dieses Verfahren zögerte er so lange hinaus, bis der Täter wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung (Verjährungsfrist: 3 Monate) nicht mehr belangt werden konnte. Dann bestritt er seine Täterschaft. Das Bußgeldverfahren gegen ihn wurde daraufhin eingestellt. Das Bußgeldverfahren gegen den Täter wurde nicht wieder aufgenommen, sondern wegen Verjährung ebenfalls eingestellt. Nach Auffassung des OLG Stuttgart stellt das Verhalten des Täters eine falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft dar. Er habe die Herrschaft über die Tatausführung gehabt und die Tat sei allein in seinem Interesse begangen worden. Das Handeln des Arbeitskollegen wertete das OLG als Beihilfe zu dieser Tat.