Wenn ein Bußgeldverfahren zwei Jahre dauert und der Betroffene in der Zwischenzeit nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat ein Fahrverbot im Regelfall seinen Sinnn verloren und kann daher entfallen.
Wenn ein Bußgeldverfahren zwei Jahre dauert und der Betroffene in der Zwischenzeit nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat ein Fahrverbot im Regelfall seinen Sinnn verloren und kann daher entfallen.