OLG Stuttgart: Kein Fahrverbot nach zwei Jahren Verfahrensdauer

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Wenn ein Bußgeldverfahren zwei Jahre dauert und der Betroffene in der Zwischenzeit nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat ein Fahrverbot im Regelfall seinen Sinnn verloren und kann daher entfallen.

OLG Stuttgart - Beschluss vom 19.01.17