Dieter Heskamp Rating: ( 1 Rating ) OLG Stuttgart: Kein Fahrverbot nach zwei Jahren Verfahrensdauer Drucken Bewertung: 5 / 5 Bitte bewerten Mit 1 bewerten Mit 2 bewerten Mit 3 bewerten Mit 4 bewerten Mit 5 bewerten Wenn ein Bußgeldverfahren zwei Jahre dauert und der Betroffene in der Zwischenzeit nicht verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, hat ein Fahrverbot im Regelfall seinen Sinnn verloren und kann daher entfallen. OLG Stuttgart - Beschluss vom 19.01.17 27. Juli 2017 Rating: ( 1 Rating )