Poliscan Speed ist auch für das OLG Koblenz ein standardisiertes Meßverfahren

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VerkehrDas Geschwindigkeitsmeßverfahren Poliscan Speed wird von einigen Sachverständigen kritisiert, insbesondere bei Verwendung der älteren Softwareversion 1.5.5. Einige Amtsgerichte haben Messungen mit diesem Verfahren aufgrund dieser Bedenken als unverwertbar angesehen (z.B. Amtsgericht Friedberg, Urteil vom 11.08.14). In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird dieses Meßverfahren dagegen regelmäßig als standardisiertes Meßverfahren anerkannt. Diese Auffassung vertritt auch das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Beschluss vom 13.05.16