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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Karlsruhe zur Rohmessdatenspeicherung bei Poliscan Speed

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Entgegen dem aufsehenerregenden Urteil des Verfassungsgerichts des Saarlandes vom 05.07.2019 hält das Oberlandesgericht Karlsruhe die Messergebnisse des Meßverfahrens Poliscan Speed trotz dessen fehlender Rohmessdatenspeicherung für verwertbar. Nach Auffassung des Gerichts bietet die Zulassung durch die PTB hinreichende Gewähr für die Zuverlässigkeit der Messung. Die Auswertung der Rohmessdaten würde nicht zu einem Erkenntnisgewinn führen. Das Gericht weist in seinem Beschluss vom 06.11.2019 außerdem darauf hin, dass der Betroffene, der sich auf ein Beweisverwertungsverbot berufen will, der Verwertung des Beweises bei seiner Befragung in der Hauptverhandlung (§ 257 StPO) widersprechen muss.

Wer also mit einem Gerät geblitzt wurde, das keine Rohmessdaten speichert, und eine Entscheidung gegen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vor dem Amtsgericht anstrebt, weil er die Messung für unverwertbar hält, sollte darauf achten, in der Hauptverhandlung rechtzeitig der Verwertung der Messung zu widersprechen und darauf hinwirken, dass der Widerspruch zu Protokoll genommen wird.

 

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