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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Karlsruhe zur Beihilfe zu einer Fahrerflucht

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Mit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Fahrerflucht muss nicht nur der Unfallbeteiligte rechnen, der von der Unfallstelle flieht, sondern auch eine Person, die ihm hierzu Beihilfe leistet. Beihilfe kann nur geleistet werden, solange die Haupttat noch nicht beendet ist. Die für eine Fahrerflucht erforderliche Absetzbewegung von der Unfallstelle ist erst beendet, wenn der Täter sich endgültig vor möglichen feststellungsbereiten Personen in Sicherheit gebracht hat. Wer einen Unfallflüchtigen aus der Nähe des Unfallorts abholt und in dessen Wohnung bringt, kann - je nach Lage des Falles - Beihilfe leisten. 

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.07.17

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