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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Hamm: Zur Fahrlässigkeit bei Hachischkonsum

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Autofahrt unter Cannabis-Einfluss nicht automatisch fahrlässig

In seinem Beschluss vom 15.06.2012 hat das Oberlandesgericht Hamm ausgeführt, dass bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Cannabis nicht ohne weiteres Fahrlässigkeit angenommen werden kann. An der Erkennbarkeit der Wirkung kann es fehlen, wenn der analytische Grenzwert (dieser liegt bei THC bei 1,0 ng/ml) nur gering überschritten wird und zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Fahrt längere Zeit vergeht. Jedenfalls bei einem knapp einen Tag zurückliegenden Einnah­mezeitpunkt bedarf es näherer Ausführungen dazu, aufgrund welcher Um­stände sich der Betroffene hätte bewusst machen können, dass der Ha­schischkonsum nach diesem Zeitablauf noch hätte Auswirkungen haben kön­nen.

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Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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