OLG Hamm zu Messungen mit Riegl FG-21P

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Kein "Vier-Augen-Prinzip" bei Lasermessungen.

Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Meßgerät Riegl FG-21P wird vom Meßgerät keine gedruckte Dokumentation des Meßwerts ausgegeben. Der im Display angezeigte Meßwert wird handschriftlich in ein Meßprotokoll eingetragen.  Nachträglich kann die Korrektheit der Messung nur durch Zeugenvernehmung der Meßbeamten festgestellt werden. Wegen der Fehleranfälligkeit dieses Verfahrens wurde bisher vereinzelt die Einhaltung des sogenannten Vier-Augen-Prinzips gefordert, d.h. es soll gewährleistet sein, dass die richtige Übertragung des abgelesenen Meßwerts von einer zweiten Person überprüft wird. Das OLG Hamm vertritt in seinem Beschluss vom 13.09.12 die Auffassung, dass die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips nicht erforderlich ist.