OLG Düsseldorf - Zur Überprüfung des Meßprotokolls bei einer Lasermessung

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 12.10.2011 zu den Folgen einer Abweichung von der Gebrauchsanweisung bei einem standardisierten Meßverfahren Stellung genommen. Im zu entscheidenden Fall waren bei einer Lasermessung nur drei der vorgesehenen vier Gerätetests im Meßprotokoll dokumentiert. Das Amtsgericht hatte trotzdem eine einwandfreie Messung angenommen. Das Oberlandesgericht führt aus, dass in einem solchen Fall kein standardisiertes Meßverfahren vorliegt und das Meßgerät für diese Messung auch nicht mehr als geeicht gilt. Das Amtsgericht hätte von Amts wegen eine weitere Aufklärung veranlassen müssen. Das Urteil des Amtsgerichts wurde auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.