OLG Düsseldorf: VDS M5 Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Geschwindigkeitsmeßverfahren VDS M 5 Speed in seinem Beschluss vom 25.01.17 als standardisiertes Meßverfahren anerkannt. Wenn das Gerät entsprechend seiner Bedienungsanleitung verwendet wird, braucht damit in Bußgeldurteilen bezüglich der Einzelheiten der jeweiligen Messung nur noch mitgeteilt zu werden, dass dieses Verfahren angewandt und welcher Toleranzwert berücksichtigt wurde.

OLG Düsseldorf: Beschluss vom 25.01.17