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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Celle: "Verkehrszeichen übersehen" muss geltend gemacht werden

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Das Oberlandesgericht Celle geht davon aus, dass ein ordnungsgemäß aufgestelltes Verkehrszeichen von Verkehrsteilnehmern gesehen wird, auch wenn dieses nur einseitig und einmalig aufgestellt ist. Die Möglichkeit, dass das Verkehrszeichen übersehen wurde, braucht nur in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür Anhaltspunkte ergeben (OLG Celle, Beschluss v. 23.06.17). Will der Betroffene eines Bußgeldverfahrens sich damit verteidigen, das Verkehrszeichen nicht gesehen zu haben, sollte dies also ausdrücklich geltend gemacht werden.

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