OLG Bamberg: Wechsel von Fahrlässigkeit zu Vorsatz muss angekündigt werden

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In einem vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall wurde dem Betroffenen vorgeworfen, ein Kind fahrlässig ohne jegliche Sicherung transportiert zu haben. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße und nahm dabei vorsätzliche Begehung der ihm vorgeworfenen Tat an. Das Oberlandesgericht Bamberg hob das Urteil auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen auf: Das Amtsgericht hätte in der Verhandlung einen rechtlichen Hinweis erteilen müssen, dass auch eine Verurteilung wegen Vorsatzes in Betracht komme, damit der Betroffene seine Verteidigung darauf einstellen kann.

OLG Bamberg - Beschluss vom 19.06.2018