Neue Verteidigungsansätze bei Messungen mit Traffistar S 350

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Das Traffistar S 350 ist ein relativ neues Lasermeßgerät der Firma Jenoptik AG. Es handelt sich um ein mobiles Gerät, das auf einem Stativ oder in einem Fahrzeug oder Anhänger genutzt werden kann, aber auch in ein stationäres Außengehäuse eingebaut werden kann.

Dieses Meßverfahren steht seit einer Softwareaktualisierung des Herstellers in der Kritik, die in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Kassel bereits zu einem Freispruch geführt hat.

Der Kreis Mettman nutzt ein solches, in einem Anhänger verbautes Gerät, um Messungen an verschiedenen Stellen durchzuführen, auch auf Autobahnen. Hier ergibt sich ein weiterer Verteidigungsansatz, soweit die Messung auf einer nordrhein-westfälischen Autobahn durchgeführt wurde. Gemäß § 48 Abs. 2 OBG NRW darf die Geschwindigkeitsüberwachung auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen nur mit technischem Gerät, das in festinstallierten Anlagen eingesetzt ist, durchgeführt werden. Ob der Anhänger des Kreises Mettmann als stationäres Gerät gelten kann, ist bisher noch nicht vom zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden worden. Soweit das Gericht das Gerät nicht als festinstallierte Anlage akzeptiert, ist damit zu rechnen, dass die Messung ohne Rechtsgrundlage erfolgte und somit nicht verwertbar ist.