MPU 5 Jahre nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

Drucken

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (BAK 1,78 Promille) ergriff die Fahrerlaubnisbehörde zunächst keine Maßnahmen. Als der Kläger fünf Jahre später eine Fahrerlaubnis der Klassen C und CE (LKW-Führerschein) beantragte und die Fahrerlaubnisbehörde deswegen einen Auszug aus dem Flensburger FAER einholte, fiel ihr die Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt auf und sie ordnete eine MPU an. Der Kläger hielt dies wegen der verstrichenen Zeit, in der er beanstandungsfrei Fahrzeuge geführt hatte, für unverhältnismäßig. Nachdem er die MPU nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis für PKW und lehnte seinen Antrag auf Erteilung des LKW-Führerscheins ab. Zu Recht, meinte das gegen die Entziehungsverfügung angerufene Verwaltungsgericht München. Die Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt kann dem Fahrerlaubnisinhaber vorgehalten werden, solange sie im FAER eingetragen ist. Da die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen war, sei die MPU-Anordnung für rechtmäßig.

VG München, Gerichtsbescheid vom 03.01.2018.