• 0201 - 37 97 804
  • info@kanzlei-heskamp.de

port kl

 

 

Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 


Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

MPU 5 Jahre nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv
 

Nach einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad (BAK 1,78 Promille) ergriff die Fahrerlaubnisbehörde zunächst keine Maßnahmen. Als der Kläger fünf Jahre später eine Fahrerlaubnis der Klassen C und CE (LKW-Führerschein) beantragte und die Fahrerlaubnisbehörde deswegen einen Auszug aus dem Flensburger FAER einholte, fiel ihr die Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt auf und sie ordnete eine MPU an. Der Kläger hielt dies wegen der verstrichenen Zeit, in der er beanstandungsfrei Fahrzeuge geführt hatte, für unverhältnismäßig. Nachdem er die MPU nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis für PKW und lehnte seinen Antrag auf Erteilung des LKW-Führerscheins ab. Zu Recht, meinte das gegen die Entziehungsverfügung angerufene Verwaltungsgericht München. Die Verurteilung wegen der Trunkenheitsfahrt kann dem Fahrerlaubnisinhaber vorgehalten werden, solange sie im FAER eingetragen ist. Da die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen war, sei die MPU-Anordnung für rechtmäßig.

VG München, Gerichtsbescheid vom 03.01.2018.

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Telefon: 0201 - 37 97 804

 

Please publish modules in offcanvas position.