Entscheidungen zum Meßgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH.
- OLG Karlsruhe - Beschluss vom 6.11.2019 - Die fehlende Speicherung von Rohmessdaten begründet kein Verwertungsverbot bezüglich des Meßergebnisses.
- OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.10.17: Beim Meßverfahren Poliscan Speed stellt die Breite des Auswerterahmens kein Kriterium für die Auswertung des Meßfotos dar. Die Ansicht, dass der Rahmen eine Breite von mindestens 80 cm aufweisen muss, trifft nicht zu.
- OLG Hamm - Beschl. v. 18.08.2017: Poliscan Speed gilt weiterhin als standardisiertes Meßverfahren.
- OLG Karlsruhe - Beschluss v. 18.08.17: Die Annahme, dass die - geringfügige - Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed einen über den allgemeinen Toleranzabzug hinausgehenden Abschlag vom gemessenen Wert rechtfertigt, liegt eher fern und bedarf jedenfalls eingehender, auf den Einzelfall bezogener Begründung.
- OLG Braunschweig - Beschluss v. 14.06.17: Poliscan Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren.
- OLG Karlsruhe - Beschluss vom 26.5.2017: Poliscan Speed gilt auch bei geringfügigen Überschreitungen des zugelassenen Meßbereichs als standardisiertes Meßverfahren.
- OLG Koblenz - Beschluss vom 13.05.16: PoliScan-Speed ist als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dies gilt auch für Messungen mit der Softwareversion 1.5.5.
- OLG Bamberg - Beschluss vom 20.10.15:1. Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt. 2. Poliscan Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren.
- OLG Köln - Beschluss vom 11.09.15. Die Verwendung des Messgeräts PoliScan Speed des Herstellers Vitronic ist auch in der Softwareversion 1.5.5 bei Auswertung mit dem TUFF-Viewer Version 3.45.1 nach wie vor als standardisiertes Messverfahren anzusehen.
- AG Zeitz - Urteil vom 02.09.2015: Meßverfahren Poliscan Speed - Auswertung des Meßfotos
- OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.07.15: 1. Poliscan Speed ist auch mit der Gerätesoftware 3.2.4. ein standardisiertes Meßverfahren. Dass hierbei nach wie vor nicht sämtliche Rohmessdaten, sondern nur die Zeit sowie Koordinaten für fünf markante Punkte offengelegt werden, stellt die Anerkennung des Systems als standardisiertes Verfahren nicht in Frage. 2. Zu den Unterschieden der neuen Auswertesoftware 3.45.1 und den älteren Versionen 1.5.5 und 3.2.4 (Unterdrückung von Verdeckungsszenarien). 3. Zur Auswertung einer Messung mit der nicht mehr zugelassenen Version 3.38.0 der Auswertesoftware.
- OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.07.15: Wenn der Betroffene beanstandet, dass die Auswertung der Messung nicht mit einer zugelassenen Software erfolgte, sind im Urteil hierzu Feststellungen zu treffen.
- OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.04.15: Poliscan Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren.
- OLG Frankfurt am Main - Beschluss vom 04.12.14: Poliscan Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren
- OLG Karlsruhe - Beschluss vom 24.10.14: Poliscan Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren.
- AG Friedberg - Urteil vom 11.08.14: Zur Verwertbarkeit von Messungen mit der Gerätesoftware 1.5.5
- OLG Karlsruhe - Beschluss vom 29.07.14: Zu den Anforderungen einer Geschwindigkeitsfeststellung aufgrund des Smear-Effekts.
- AG Königs-Wusterhausen - Urteil vom 09.08.13: Das mit dem Meßgerät Poliscan Speed gewonnene Meßergebnis ist unverwertbar, da eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle nicht möglich ist.
- AG Aachen - Urteil vom 10.12.12: Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Verkehrsmeßverfahren Poliscan Speed nicht um ein standardisiertes Messverfahren.
- AG Mannheim - Urteil vom 23.12.09: An der Zuverlässigkeit des Meßverfahrens Poliscan Speed bestehen keine Bedenken.