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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

LG Nürnberg-Fürth: Bedeutender Fremdschaden erst ab 2.500,00 €

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Bei einer Unfallflucht mit einem sogenannten bedeutenden Fremdschaden ist gem. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen. Viele Gerichte sehen einen bedeutenden Fremdschaden als gegeben an, wenn er die Grenze von 1.300,-- € übersteigt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verfolgt eine andere Linie und setzt die Grenze bei 2.500,00 € an. Dies wird in seiner Entscheidung vom 15.01.20 einerseits mit den allgemeinen Preissteigerungen begründet und andererseits mit der seit 2017 eröffneten Möglichkeit, längere Fahrverbote zu verhängen (sechs statt bisher drei Monate). Bisher ist noch nicht abzusehen, ob diese Praxis auch von anderen Gerichten übernommen wird.

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