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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Keine Verwertung gelöschter Flensburg-Entscheidungen

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Eine nach Ablauf der einjährigen Überliegefrist im Fahreignungsregister gelöschte Entscheidung darf nicht mehr zum Zwecke der Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden. Maßgeblich ist das Datum der Entziehungsverfügung, nicht etwa der Tat-Tag der letzten zu Punkteeintragungen führenden Entscheidung. Ist die Überliegefrist also abgelaufen, ist die Tat endgültig unverwertbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 22.02.17 entschieden.

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