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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Kammergericht: 12 Jahre alter Schulungsnachweis reicht aus.

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Bei der Anwendung standardisierter Meßverfahren zur Messung von Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen die Meßbeamten ordnungsgemäß in die Bedienung des Meßgeräts eingewiesen worden sein, was durch aktenkundige Schulungsweise zu dokumentieren ist. Das Kammergericht (Beschluss vom 05.12.18) hat für das Meßgerät Riegl FG21-P die Frage, ob ein zwölf Jahre alter Schulungsnachweis ausreicht, auch wenn der Hersteller inzwischen eine neue Bedienungsanleitung für das Meßgerät herausgegeben hat, bejaht.

 

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Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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