Irrtum aufgrund fehlender Ortskenntnis gilt nicht als Augenblicksversagen

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Augenblicksversagen

Eine ortsunkundige Betroffene hatte das Rotlichtsignal einer Ampel irrtümlich anderen Verkehrsteilnehmern zugeordnet und es deswegen mißachtet. Da das Rotlicht schon länger als eine Sekunde angedauert hatte, war von der Bußgeldbehörde ein Fahrverbot verhängt worden. Auf Einspruch der Betroffenen hatte das Amtsgericht vom Fahrverbot abgesehen und die Geldbuße erhöht. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde zu Ungunsten der Betroffenen ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob die Entscheidung auf und verhängte wieder das vorgesehene Fahrverbot.

Ein Augenblicksversagen aufgrund einer verwirrenden Verkehrsregelung kommt nach Auffassung des Oberlandesgericht in diesem Fall nicht in Betracht. Hierzu hätten Anhaltspunkte vorliegen müssen, dass die Verkehrsregelung tatsächlich verwirrend war. Lediglich fehlende Ortskenntnis reicht nicht aus.  Wer sich nicht auskennt, muss das durch erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht ausgleichen.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.15