Handyverstoß und Aussagen von Polizeibeamten

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Ein immer wieder vorkommendes Ärgernis in bußgeldrechtlichen Hauptverhandlungen, in denen es um einen Handyverstoß geht, ist die sogenannte Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit einer polizelichen Anzeige. Die Hauptverhandlung über den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid findet im Regelfall mehrere Monate nach der vorgeworfenen Tat statt. Werden die anzeigeerstattenden Polizeibeamten zu dem Vorfall als Zeugen vernommen, ist die konkrete Erinnerung an den Vorfall oft lückenhaft oder nicht mehr vorhanden. Das bedeutet aber noch nicht, dass das Gericht den Betroffenen dann freisprechen muss. Die Rechtsprechung läßt es für eine Verurteilung im allgemeinen ausreichen, wenn die polizeiliche Anzeige zu dem Verstoß hinreichend aussagekräftig ist und der Beamte die Gewähr für deren Richtigkeit übernimmt. Waren mehrere Beamte an der Ahndung des Vorfalls beteiligt, sollte nachgehakt werden, welcher der Beteiligten etwas festgestellt hat und wer die Anzeige verfaßt hat. Das Amtsgericht Dortmund hat in einer bereits etwas älteren Entscheidung ausgeführt, dass die Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit sich nur auf eigene Feststellungen beziehen kann, nicht etwa auf Festellungen anderer Kollegen. Da hierzu im zu entscheidenden Fall keine ausreichenden Feststellungen getroffen werden könnten, sprach das Gericht den Betroffenen frei. Dieser Aspekt wird in der Rechtsprechung zwar auch anders gesehen, kann aber in geeigneten Fällen durchaus zum Erfolg führen.

AG Dortmund, Urteil vom 13.06.2017