Rechtsprechung zur Haftungsquote bei Unfällen aufgrund Rückwärtsfahrens:
- LG Saarbrücken - Urteil vom 19.10.12: Bei einer Kollision zwischen zwei auf einem Parkplatz rückwärts ausparkenden Fahrzeugen, von denen eines - wenn auch nur für kurze Zeit - vor der Kollision zum stehen gekommen ist, spricht kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des Fahrers des stehenden Fahrzeugs gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO.