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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Haftungsquote - Unfälle beim Rückwärtsfahren

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 Rechtsprechung zur Haftungsquote bei Unfällen aufgrund Rückwärtsfahrens:

  • LG Saarbrücken - Urteil vom 19.10.12: Bei einer Kollision zwischen zwei auf einem Parkplatz rückwärts ausparkenden Fahrzeugen, von denen eines - wenn auch nur für kurze Zeit - vor der Kollision zum stehen gekommen ist, spricht kein Anscheinsbeweis für einen Verstoß des Fahrers des stehenden Fahrzeugs gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO.

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