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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Haftungsquote - Verkehrssicherungspflicht

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 Rechtsprechung zur Bedeutung von Verkehrssicherungspflichten bei der Bildung der Haftungsquote:

  • OLG Frankfurt a.M. - Urteil vom 18.10.07: 1. Der Umstand, dass eine dem Kraftfahrzeugverkehr dienende Fahrbahn auch von Fußgängern überquert wird, zwingt den Verkehrssicherungspflichtigen nicht dazu, die Fahrbahn in einem Zustand zu erhalten, der auch für einen Fußgänger, der die Straße überquert und dabei durch die Rücksicht auf den Autoverkehr abgelenkt ist, völlig gefahrlos ist. 2. Das Verbot für Autofahrer, Sperrflächen zu befahren, dient nicht dem Schutz von Fußgängern vor Gefahren, die sich aus dem Zustand der Straßenoberfläche ergeben.
  • LG Osnabrück - Urteil vom 30.07.04: Ein Verkehrsteilnehmer darf darauf vertrauen, Verkehrseinbauten (hier: ein sogenanntes "Berliner Kissen") bei Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gefahrlos überfahren zu können.
  • LG Osnabrück - Urteil vom 20.12.02: Zu der Frage, ob Schlaglöcher im Bereich des Seitenstreifens eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der zuständigen Straßenbaubehörde darstellen.

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