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StVO

Umweltzone

 Die StVO enthält in § 41 folgende Regelungen zu den sogenannten Umweltzonen:   Zeichen 270.1 Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone   Zeichen 270.2 Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen… mehrUmweltzone

Rechtsprechung zu § 41 StVO

Rechtsprechung zu § 41 StVO OLG Frankfurt a.M. – Urteil vom 18.10.07: Die Ausweisung als Sperrfläche (Zeichen 298) macht diese nicht zu einem besonders für Fußgänger ausgewiesenen Bereich.