Abbiegen umfaßt jede Fahrtrichtungsänderung, die aus dem gleichgerichteten Verkehr hinausführt. Das Weiterfahren auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße ist kein Abbiegen. Auch das Herausfahren von der Fahrbahn auf einen Seitenstreifen oder ein Fahrstreifenwechsel ist kein Abbiegen.
Abbiegen ist rechtzeitig anzukündigen. Allerdings darf das Zeichen nicht zu früh gegeben werden, da sonst ein Irrtum entstehen könnte. Da rechtzeitiges Zeichengeben oft unterlassen wird, darf nicht darauf vertraut werden.
Es besteht Rückschaupflicht beim Abbiegen, und zwar durch Blick in Innen- und Außenspiegel unter Berücksichtigung des toten Winkels. Den toten Winkel des Kfz muß der Kraftfahrer kennen und berücksichtigen. Berücksichtigung des toten Winkels erfolgt i.d.R. durch Blick über die Schulter.