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Straßenverkehrsgesetz

In den nebenstehenden Menüs finden Sie den Wortlaut der einzelnen Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes vom 03.05.1909, zuletzt geändert durch:

  • Artikel 4 Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen vom 08.06.15, in Kraft seit 12.06.15