§ 66 OWiG – Inhalt des Bußgeldbescheides
(1) Der Bußgeldbescheid enthält 1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter, 2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers, 3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit… mehr§ 66 OWiG – Inhalt des Bußgeldbescheides