§ 72 OwiG – Entscheidung durch Beschluss
(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Gericht weist sie zuvor auf die Möglichkeit eines solchen… mehr§ 72 OwiG – Entscheidung durch Beschluss