Radfahrer im geschlossenen Verband
Eine Gruppe von mindestens 16 Radfahrern darf einen geschlossenen Verband bilden (§27 Abs. 1 S. 2 StVO). Nach § 27 Abs. 3 StVO muss ein geschlossener Verband für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich… mehrRadfahrer im geschlossenen Verband