Erläuterungen zu § 14 StVO: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen
Ein- und Aussteigen ist gefährlicher, als viele denken. § 14 StVO schreibt klare Sorgfaltspflichten vor – für Fahrer wie Mitfahrer. Was beachtet werden muss, lesen Sie hier.
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und ähnliche Texte mit Bezug zum Straßenverkehrsrecht.
Ein- und Aussteigen ist gefährlicher, als viele denken. § 14 StVO schreibt klare Sorgfaltspflichten vor – für Fahrer wie Mitfahrer. Was beachtet werden muss, lesen Sie hier.
§ 11 StVO verpflichtet alle Verkehrsteilnehmer, in besonderen Verkehrslagen wie Stau oder Kreuzungsblockaden Rücksicht zu nehmen – etwa durch das Bilden von Rettungsgassen oder Vorrangverzicht. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist.
§ 10 StVO regelt das Einfahren und Anfahren im Straßenverkehr. Der Artikel erklärt Pflichten, typische Fehlerquellen und haftungsrechtliche Folgen bei Verstößen.
§ 9 StVO regelt das Verhalten beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren. Der Artikel erläutert die Pflichten, Risiken und rechtlichen Folgen bei Verstößen.
Der Vertrauensgrundsatz ist ein zentrales Prinzip im deutschen Verkehrsrecht und spielt eine entscheidende Rolle für das reibungslose und sichere Miteinander im Straßenverkehr. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dieses Prinzip zwar nicht explizit genannt, doch es… mehrVertrauensgrundsatz
Was bedeutet „rechts vor links“? Wann gilt Vorfahrt und wann Vorrang? § 8 StVO regelt das Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und im Kreisverkehr – hier die wichtigsten Infos.
Radfahren im geschlossenen Verband bietet Sicherheit und klare Regeln im Straßenverkehr – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben der StVO werden eingehalten.
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Wer darf welchen Fahrstreifen benutzen? Welche Regeln gelten bei Spurwechsel, Rechtsüberholen oder im Reißverschlussverfahren? § 7 StVO regelt detailliert die Fahrstreifenbenutzung – was Autofahrer beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zum Umfahren eines Hindernisses darf mangels Gegenverkehr eine Fahrstreifenbegrenzung durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie) überfahren werden, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen und an dem Hindernis sonst nicht vorbeizukommen ist. Wer zum Umfahren des Hindernisses zur Gegenfahrbahn… mehrErläuterungen zu § 6 StVO