Wenn die Haftung dem Grunde nach feststeht ist zu prüfen, welche Schadenspositionen im einzelnen bei dem unfallgegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer geltend gemacht können.
Dies ist zunächst der Fahrzeugschaden, wobei zu prüfen ist, ob ein Reparatur- oder Totalschaden vorliegt. Im Gegensatz zur Regulierung eines Vollkasko-Falls kann die Beurteilung der Frage, ob ein Reparatur- oder Totalschaden vorliegt bei Haftpflichtfällen kompliziert sein. Sie hängt von folgenden Einflußgrößen ab:
- Wie hoch sind die kalkulierten Reparaturkosten?
- Wurde die Reparatur tatsächlich durchgeführt oder wurde der Schaden auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet (sogenannte fiktive Abrechnung)?
- Wurde die Reparatur fachgerecht durchgeführt?
- Wurde das verunfallte Fahrzeug weiter genutzt oder veräußert?
Neben dem Fahrzeugschaden können oft noch zahlreiche weitere Schadenspositionen geltend gemacht werden.